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Online-Lösung
für Führerschein
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Kategorie | Fahrzeuge, die Sie fahren können | Lizenz verfügbar |
---|---|---|
AM, p and Q | Moped bis zu to 50cc (Höchstgeschwindigkeit 50km/h) | |
A1 | Motorräder mit einer Motorgröße von bis zu 125 ccm, einer Leistung von bis zu 11 kW und einem Leistungsgewicht von bis zu 0,1 kW / kg | |
A | Motorräder mit einer Leistung von bis zu 25 kW und einem Leistungsgewicht von bis zu 0,6 kW / kg: Motorräder mit Beiwagen und einem Leistungsgewicht von bis zu 0,6 kW / kg für Motorräder jeder Größe, mit oder ohne Beiwagen, wenn Sie das Direktzugriffsschema für große Motorräder abgeschlossen haben | |
B für 4-Rad-Fahrzeuge; A (auf Trikes beschränkt) | 3- oder 4-Rad-Fahrzeuge bis 400 kg ohne Land oder 550 kg für den Transport von Waren | |
B | Fahrzeuge bis 350 kg MAM und bis zu 8 Passagiersitze mit Anhänger bis 750 kg: Anhänger über 750 kg, wenn das Gesamtgewicht von Fahrzeugen und Anhänger nicht mehr als 3.500 kg beträgt | |
BE | Fahrzeuge der Klasse B mit Anhänger, wenn das Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger mehr als 3.500 kg beträgt | |
C1 | Fahrzeuge mit einem Gewicht von 3.500 bis 7.500 kg MAM mit Anhängern bis 750 kg | |
C1E | Fahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern über 750 kg: Das Gesamtgewicht von Fahrzeugen und Anhängern darf 12.000 kg nicht überschreiten | |
C | uFahrzeuge mit einem Gewicht von 3.500 bis 7.500 kg MAM mit Anhängern bis 750 kg | |
CE | Vehicles over 3,500kg with trailer over 750kg | |
D1 | Fahrzeuge mit bis zu 16 Passagiersitzen plus Fahrer, mit Anhänger bis zu 750 kg, wenn das Gesamtgewicht von Anhänger und Fahrzeug nicht mehr als 12.000 kg beträgt | |
D1E | Fahrzeuge mit bis zu 16 Passagiersitzen plus Fahrer, mit Anhänger bis zu 750 kg, wenn das Gesamtgewicht von Anhänger und Fahrzeug nicht mehr als 12.000 kg beträgt | |
D | Fahrzeuge über 3.500 kg mit Anhängern bis 750 kg | |
DE | Bus mit mehr als 8 Passagiersitzen, mit Anhänger bis 750kg | http://officialdriverslicense.com/en/contact/">APPLY |
Welche Kategorie interessiert Sie?
- KATEGORIE A
- KATEGORIE A BESCHRÄNKT
- KATEGORIE A1 (UNTERKATEGORIE)
- KATEGORIE C
- KATEGORIE CE
- KATEGORIE C1 (UNTERKATEGORIE)
- KATEGORIE C1E (UNTERKATEGORIE)
- KATEGORIE M (SPEZIALKATEGORIE)
- KATEGORIE F (SPEZIALKATEGORIE)
- KATEGORIE G (SPEZIALKATEGORIE)
Mindestalter: 25 Jahre (Direkteinstieg)
oder 2 Jahre im Besitz der beschränkten Kategorie A und innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Einreichung des Gesuches keine Wiederhandlungen gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsrechtes, die zu einem Entzug des Führerausweises führt oder geführt hat.
Erforderliche Kategorie: keine (bei Stufeneinstieg: A beschränkt)
Nothelferkurs: ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Vertrauensärztliche Untersuchung: ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
Epileptiker: werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Basistheorieprüfung: ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1
Zusatztheorieprüfung: keine
Verkehrskunde: ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1
Praktische Grundschulung: 6 Stunden für Inhaber der Kat. A1 (Erwerb nach dem 01.04.2003), ansonsten 12 Stunden.
Für Inhaber der Kategorie A1 nach altem Recht (Erwerb vor dem 01.04.2003) keine Grundschulung erforderlich.
Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren.
Praktische Prüfung: Für Bewerbende des Direkteinstiegs ist eine praktische Führerprüfung von 30 Minuten erforderlich.
Für Bewerbende des Stufeneinstiegs wird die 35 kW Beschränkung auf Gesuch aufgehoben (siehe Mindestalter).
Sonderregelung: Falls die Kategorie A 35kW aufgrund der altrechtlichen Kategorie A1 prüfungsfrei erworben wurde, muss eine praktische Führerprüfung auf der Kategorie A absolviert werden.
Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert
Falls die Kategorie A 35kW aufgrund der altrechtlichen Kategorie A1 erworben wurde, ist der Lernfahrausweis 12 Monate gültig, da kein Motorradgrundkurs absolviert werden muss.
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig
- keine Begleitperson erforderlich
- Passagiere mit der entsprechenden Kategorie erlaubt
Zusätzliche Berechtigungen: A (beschränkt), A1, B1, F, G, M
Führerausweis auf Probe: Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten muss innerhalb der Probezeit 1 Weiterausbildungskurs besucht werden.
Mindestalter
18 Jahre (Stufeneinstieg)
Erforderliche Kategorie
keine
Nothelferkurs
ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Website anerkannte Kursveranstalter
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Vertrauensärztliche Untersuchung
ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Basistheorieprüfung
ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1
Zusatztheorieprüfung
keine
Verkehrskunde
ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1
Praktische Grundschulung
6 Stunden für Inhaber Kat. A1, ansonsten 12 Stunden. Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A beschränkt dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren
Gültigkeit Lernfahrausweis
4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert
Lernfahrten
- Lernfahrausweis erforderlich
- keine Begleitperson erforderlich
- Passagier mit der entsprechenden Kategorie erlaubt
Zusätzliche Berechtigungen
A1, B1, F, G, M
Kategorie A unbeschränkt
Nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis werden die Beschränkungen auf Gesuch hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt.
Führerausweis auf Probe
Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten muss innerhalb der Probezeit 1 Weiterausbildungskurs besucht werden.
Mindestalter
16 Jahre: Motorräder mit einem Hubraum bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder einer Nenn- bzw. Dauerleistung bis 4 kW bei anderen Motoren
18 Jahre: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als
125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW)
Erforderliche Kategorie
keine
Nothelferkurs
ausgenommen Inh. Kat. B oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Website anerkannte Kursveranstalter
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Vertrauensärztliche Untersuchung
ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Basistheorieprüfung
ausgenommen Inh. Kat. B oder B1
Zusatztheorieprüfung
keine
Verkehrskunde
- Kursbesuch darf nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen
- ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1
Praktische Grundschulung
8 Stunden
Gültigkeit Lernfahrausweis
4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig
- keine Begleitperson erforderlich
- Passagier mit der entsprechenden Kategorie erlaubt
Zusätzliche Berechtigungen
F, G, M
Mindestalter
18 Jahre
Erforderliche Kategorie
B (mind. Lernfahrausweis)
Kein Nothelferkurs
da Kat. B vor C erworben werden muss
Vertrauensärztliche Untersuchung
eine Untersuchung ist erforderlich
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Keine Basistheorieprüfung
da Kat. B vor C erworben werden muss
Zusatztheorieprüfung
ja
Keine Verkehrskunde
da Kat. B vor C erworben werden muss
Gültigkeit Lernfahrausweis
24 Monate
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig
- Lernfahrten auf Motorwagen dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat, seit wenigstens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.
- Der Lernfahrausweis der Kategorie C berechtigt zu Lernfahrten mit einem Motorwagen der Kategorie B.
- Gehörlose und körperbehinderte Personen dürfen nur von einem behördlich anerkannten Ausbilder begleitet werden.
CZV – die Chauffeur-zulassungsverordnung
Sofern Sie mit der Kategorien C Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport.
Website CZV – Chauffeurzulassungsverordnung: cambus.ch
Zusätzliche Berechtigungen
B, B1, C1, F, G, M
Weitere Berechtigungen
Im Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis C:
- zum Führen von Polizeimannschaftsfahrzeugen und Feuerwehrmotorwagen mit mehr als acht Sitzplätzen
- von Fahrzeugen der Kategorie D, der Unterkategorie D1 und Trolleybussen
sofern diese Fahrzeuge leer sind oder der Fahrzeugführer Personen mitführt, die für die Feststellung von Mängeln, die Überprüfung von Reparaturen
sowie die Durchführung von amtlichen Fahrzeugprüfungen erforderlich sind.
Mindestalter
18 Jahre
Erforderliche Kategorie
C (mind. Lernfahrausweis)
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Gültigkeit Lernfahrausweis
24 Monate
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig
- Begleitperson erforderlich, wenn nicht im Besitz des Führerausweises für das Zugfahrzeug.
- Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis der Kat. CE und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.
- Es dürfen nur Passagiere mitgeführt werden, die auch im Besitz der Kategorie CE sind.
Zusätzliche Berechtigungen
BE, C1E, DE*, D1E*
* sofern im Besitz der Führerausweiskategorie für das entsprechende Zugfahrzeug
Mindestalter
18 Jahre
Erforderliche Kategorie
B (mind. Lernfahrausweis)
Kein Nothelferkurs
da Kat. B vor C1 erworben werden muss
Vertrauensärztliche Untersuchung
eine Untersuchung ist erforderlich
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Keine Basistheorieprüfung
da Kat. B vor C1 erworben werden muss
Zusatztheorieprüfung
ja
Keine Verkehrskunde
da Kat. B vor C1 erworben werden muss
Gültigkeit Lernfahrausweis
24 Monate
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig
- Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis der Unterkategorie C1 und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.
- Gehörlose und körperbehinderte Personen dürfen nur von einem behördlich anerkannten Ausbilder begleitet werden.
- Der Lernfahrausweis der Unterkategorie C1 berechtigt zu Lernfahrten mit einem Motorwagen der Kategorie B und mit Feuerwehrmotorwagen, die ein Gesamtgewicht von mehr als 7500 kg aufweisen, und Fahrschullastwagen der Kategorie C.
CZV – die Chauffeur-zulassungsverordnung
Sofern Sie mit der Unterkategorien C1 Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für Gütertransport.
Zusätzliche Berechtigungen
B, B1, F, G, M
Weitere Berechtigungen
Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis C1:
- zum Führen von Fahrzeugen der Unterkategorie D1, sofern diese Fahrzeuge leer sind oder der Fahrzeugführer Personen mitführt, die für die Feststellung von Mängeln, die Überprüfung von Reparaturen sowie die Durchführung von amtlichen Fahrzeugprüfungen erforderlich sind.
- zum Mitführen von landwirtschaftlichen Anhängern oder Anhängern der Feuerwehr, der Polizei und des Zivilschutzes.
Mindestalter
18 Jahre
Erforderliche Kategorie
B, C1 (mind. Lernfahrausweise)
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Gültigkeit Lernfahrausweis
24 Monate
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig
- Begleitperson erforderlich, wenn nicht im Besitz des Führerausweises für das Zugfahrzeug.
- Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis Kat. C1E und diese nicht mehr auf Probe besitzt.
- Es dürfen nur Passagiere mitgeführt werden, die auch im Besitz der Kategorie C1E sind.
- Gehörlose und körperbehinderte Personen dürfen nur von einem behördlich anerkannten Ausbilder begleitet werden.
Zusätzliche Berechtigungen
BE, DE*, D1E*
* sofern im Besitz der Führerausweiskategorie für das entsprechende Zugfahrzeug
Mindestalter
14 Jahre
Erforderliche Kategorie
keine
Nothelferkurs
nicht notwendig
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Vertrauensärztliche Untersuchung
ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Theorieprüfung
vereinfachte Basistheorieprüfung
Praktische Prüfung
nein, ausser bei Zweifeln an der Fahrkompetenz
Verkehrskunde
nicht notwendig
Gültigkeit Lernfahrausweis
kein Lernfahrausweis notwendig
Zusätzliche Berechtigungen
Leichtmofas*, Elektroleichtmotorfahrrad**
* Der Ausweisinhaber Kategorie M darf zudem Leichtmofas und andere Fahrzeuge, für welche kein Führerausweis erforderlich ist, vor dem Erreichen des 16. Altersjahres führen.
** Elektro-Leichtmotorfahrrad („Elektrovelos“) mit einer Leistung bis max. 500 Watt, Tretunterstützung bis max. 25 km/h, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis max. 20 km/h: ab 14 Jahren Kategorie M, ab 16 Jahren kein Ausweis erforderlich.
** Elektro-Motorfahrrad („Elektro-Mofas“ mit Mofanummer) mit einer Leistung bis max. 1000 Watt, Tretunterstützung bis max. 45 km/h, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis max. 30 km/h: ab 14 Jahren Kategorie M notwendig.
Im Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis M zum Mitführen von Anhängern an Fahrzeugen der Spezialkategorie M.
Mindestalter
16 Jahre: Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h sowie Motorkarren und landwirtschaftliche Fahrzeuge
18 Jahre: die übrigen Fahrzeuge der Spezialkategorie F
Erforderliche Kategorie
keine
Nothelferkurs
nicht notwendig
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Vertrauensärztliche Untersuchung
ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Theorieprüfung
vereinfachte Theorieprüfung G / F, ausgenommen Inhaber der Spezialkategorie G
Praktische Prüfung
ja
Verkehrskunde
nicht notwendig
Gültigkeit Lernfahrausweis
12 Monate
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig
- keine Begleitperson erforderlich
- Passagier mit der entsprechenden Kategorie erlaubt
Zusätzliche Berechtigungen
G, M
Im Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis F zum Führen von Elektro-Rikschas und zum Mitführen von Anhängern an Fahrzeugen der Spezialkategorien F, G und M.
Mindestalter
14 Jahre
Erforderliche Kategorie
keine
Nothelferkurs
nicht notwendig
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein.
Vertrauensärztliche Untersuchung
ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Theorieprüfung
vereinfachte Theorieprüfung G / F
Verkehrskunde
nicht notwendig
Praktische Prüfung
nein, ausser bei Zweifeln an der Fahrkompetenz
Gültigkeit Lernfahrausweis
kein Lernfahrausweis notwendig
Zusätzliche Berechtigungen
M
Sofern der Bewerber an einem vom ASTRA anerkannten Traktorfahrkurs teilgenommen hat, erhält er auch die Berechtigung (G40) zum Führen von landwirtschaftlichen Ausnahmefahrzeugen und Landwirtschaftstraktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h sowie gewerblich immatrikulierten Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h auf landwirtschaftlichen Fahrten (G40).
Im Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis G zum Mitführen von Anhängern an Fahrzeugen der Spezialkategorien G und M.
- KATEGORIE B
- KATEGORIE BE
- KATEGORIE B1 (UNTERKATEGORIE)
- KATEGORIE D
- KATEGORIE DE
- KATEGORIE D1 (UNTERKATEGORIE)
- KATEGORIE D1E (UNTERKATEGORIE)
- BERECHTIGUNG BPT
Mindestalter
18 Jahre
Erforderliche Kategorie
keine
Nothelferkurs
ausgenommen Inh. Kat. A, A1 oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Website anerkannte Kursveranstalter
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Vertrauensärztliche Untersuchung
ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Basistheorieprüfung
ausgenommen Inh. Kat. A, A1 oder B1
Zusatztheorieprüfung
keine
Verkehrskunde
darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen, ausgenommen Inh. Kat. A, A1 oder B1.
Gültigkeit Lernfahrausweis
24 Monate
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig.
- Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis Kat. B und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.
- Gehörlose und körperbehinderte Personen dürfen nur von einem behördlich anerkannten Ausbilder begleitet werden.
Zusätzliche Berechtigungen
B1, F, G, M
Weitere Berechtigungen
Leichte Motorwagen der Unterkategorie D1:
- für die Behebung von Pannen und zum Abschleppen
- zum Überführen und Erproben von Fahrzeugen im Zusammenhang mit dem Fahrzeughandel, mit Reparaturen oder Umbauten am Fahrzeug
- zum Erproben von neuen Fahrzeugen durch Hersteller und Importeure
- zum Begutachten von Fahrzeugen durch Sachverständige
- für die amtliche Fahrzeugprüfung und Fahrten zu dieser Prüfung
Elektro-Rikschas und Mitführen von landwirtschaftlichen Anhängern oder Anhängern der Feuerwehr, der Polizei und des Zivilschutzes
Führerausweis auf Probe
Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten ist innerhalb der Probezeit 1 Weiterausbildungskurs zu besuchen. Nach Ablauf der Probezeit wird Ihnen der definitive Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons zugestellt.
Mindestalter
18 Jahre
Erforderliche Kategorie
B (mind. Lernfahrausweis)
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Gültigkeit Lernfahrausweis
24 Monate
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig
- Begleitperson erforderlich, wenn nicht im Besitz des Führerausweises für das Zugfahrzeug.
- Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.
- Es dürfen nur Passagiere mitgeführt werden, die auch im Besitz der Kategorie BE sind.
Zusätzliche Berechtigungen
C1E*, DE*, D1E*
* sofern im Besitz der Führerausweiskategorie für das entsprechende Zugfahrzeug
Mindestalter
18 Jahre
Erforderliche Kategorie
keine
Nothelferkurs
ausgenommen Inh. Kat. A1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Website anerkannte Kursveranstalter
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Vertrauensärztliche Untersuchung
ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Basistheorieprüfung
ausgenommen Inh. Kat. A1
Zusatztheorieprüfung
keine
Verkehrskunde
ausgenommen Inh. Kat. A1. Darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen
Gültigkeit Lernfahrausweis
12 Monate
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig
- keine Begleitperson erforderlich
- Passagier mit der entsprechenden Kategorie erlaubt
Zusätzliche Berechtigungen
F, G, M sowie Motorschlitten
Mindestalter
21 Jahre
Erforderliche Kategorie
B (mind. 2 Jahre) oder C (mind. 3 Monate)
Kein Nothelferkurs
da Kat. B vor D erworben werden muss
Vertrauensärztliche Untersuchung
eine Untersuchung ist erforderlich
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Keine Basistheorieprüfung
da Kat. B vor D erworben werden muss
Zusatztheorieprüfung
ja
Keine Verkehrskunde
da Kat. B vor D erworben werden muss
Fahrpraxis
Nachweis, dass während eines Jahres, in den vergangenen zwei Jahren, regelmässig (220 Tage/500 Stunden) und klaglos Motorwagen der Kategorie C oder Trolleybusse geführt wurden.
Vom Erfordernis der Fahrpraxis ist befreit, wer sich über den erfolgreichen Abschluss der Mindestausbildung ausweisen kann und:
- a. während mindestens drei Monaten einen Motorwagen der Kategorie C oder einen Trolleybus geführt hat, oder
- b. während mindestens zwei Jahren regelmässig Motorwagen der Kategorie B geführt hat.
Mindestausbildung
ist bei einem Fahrlehrer zu absolvieren, der berechtigt ist, Fahrunterricht mit einem Motorfahrzeug der Kategorie D zu erteilen und den Führerausweis der Kategorie D besitzt.
Die Mindestausbildung umfasst für Bewerber, die:
- a. den Führerausweis der Kategorie B, C1 oder D1 besitzen: 52 Fahrlektionen à mindestens 45 Minuten;
- b. den Führerausweis der Kategorie C (ohne Fahrpraxis) besitzen: 24 Fahrlektionen à mindestens 45 Minuten;
- c. den Führerausweis der Kategorie D beschränkt auf Linienverkehr besitzen: 12 Fahrlektionen à mindestens 45 Minuten.
Gültigkeit Lernfahrausweis
24 Monate (Inhaber der Kategorie C benötigen keinen Lernfahrausweis)
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig.
- Begleitperson erforderlich.
- Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis der Kat. D und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.
- Gehörlose und körperbehinderte Personen dürfen nur von einem behördlich anerkannten Ausbilder begleitet werden.
Übungsfahrten: Fahrten mit einem Motorfahrzeug, dessen Führer oder Führerin keinen Lernfahrausweis braucht und die als Vorbereitung auf eine praktische Führerprüfung durchgeführt wird. Auf Übungsfahrten mit Fahrzeugen der Unterkategorie D1 dürfen die Begleitperson nach Artikel 15 Absatz 1 SVG, der Fahrlehrer, der Verkehrsexperte sowie weitere Fahrschüler mitfahren; der Fahrzeugführer hat eine Bestätigung über die Zulassung zur Führerprüfung der Unterkategorie D1 mitzuführen.
CZV – die Chauffeur-zulassungsverordnung
Sofern Sie mit der Kategorien D Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Personentransport.
Zusätzliche Berechtigungen
B, B1, C1, D1, F, G, M, BPT
Mindestalter
21 Jahre
Erforderliche Kategorie
D (mind. Lernfahrausweis)
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Gültigkeit Lernfahrausweis
24 Monate
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig
- Begleitperson erforderlich, wenn nicht im Besitz des Führerausweises für das Zugfahrzeug. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den Führerausweis Kat. D und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.
- Es dürfen nur Passagiere mitgeführt werden, die auch im Besitz der Kategorie DE sind.
- Gehörlose und körperbehinderte Personen dürfen nur von einem behördlich anerkannten Ausbilder begleitet werden.
Zusätzliche Berechtigungen
BE, C1E, D1E
Mindestalter
21 Jahre
Erforderliche Kategorie
B
Kein Nothelferkurs
da Kat. B vor D1 erworben werden muss
Vertrauensärztliche Untersuchung
eine Untersuchung ist erforderlich
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Keine Basistheorieprüfung
da Kat. B vor D1 erworben werden muss
Zusatztheorieprüfung
ja
Keine Verkehrskunde
da Kat. B vor D1 erworben werden muss
Gültigkeit Lernfahrausweis
24 Monate
Falls der Bewerber für die Unterkategorie D1 bereits die Kategorie C oder die Unterkategorie C1 besitzt und 21 Jahre oder älter ist, benötigt er keinen Lernfahrausweis und muss keine theoretische und praktische Prüfung absolvieren. Wer C1 nach altem Recht (vor dem 01.04.2003) erworben hat, muss die Zusatztheorieprüfung absolvieren.
Fahrpraxis
Eine klaglose Fahrpraxis während mindestens einem Jahr regelmässig mit einem Motorwagen der Kategorie B oder während mindestens 3 Monaten regelmässig und klaglos Kategorie C oder Trolleybus. Der Eintrag der Unterkategorie D1 erfolgt auf Gesuch hin.
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig (Inhaber der Führerausweiskategorie C benötigen keinen Lernfahrausweis)
- Begleitperson erforderlich.
- Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis der Unterkategorie D1 und diese nicht mehr auf Probe besitzt.
- Mit dem Lernfahrausweis der Unterkategorie D1 sind Lernfahrten auf Fahrzeugen der Kategorie C1 erlaubt.
Übungsfahrten: Fahrten mit einem Motorfahrzeug, dessen Führer oder Führerin keinen Lernfahrausweis braucht und die als Vorbereitung auf eine praktische Führerprüfung durchgeführt wird. Auf Übungsfahrten mit Fahrzeugen der Unterkategorie D1 dürfen die Begleitperson nach Artikel 15 Absatz 1 SVG, der Fahrlehrer, der Verkehrsexperte sowie weitere Fahrschüler mitfahren; der Fahrzeugführer hat eine Bestätigung über die Zulassung zur Führerprüfung der Unterkategorie D1 mitzuführen.
CZV – die Chauffeur-zulassungsverordnung
Sofern Sie mit der Unterkategorie D1 Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Personentransport.
Zusätzliche Berechtigungen
B, B1, C1, F, G, M, BPT
Mindestalter
21 Jahre
Erforderliche Kategorie
D1 (mind. Lernfahrausweis)
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Gültigkeit Lernfahrausweis
24 Monate
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig
- Begleitperson erforderlich, wenn nicht im Besitz des Führerausweises für das Zugfahrzeug.
- Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis Unterkategorie D1 und diese nicht mehr auf Probe besitzt.
- Es dürfen nur Passagiere mitgeführt werden, die auch im Besitz der Kategorie D1E sind.
- Gehörlose und körperbehinderte Personen dürfen nur von einem behördlich anerkannten Ausbilder begleitet werden.
- Der Lernfahrausweis D1E berechtigt auch zu Lernfahrten mit Fahrzeugkombinationen der Unterkategorie C1E
Zusätzliche Berechtigungen
BE, C1E, DE*
* sofern im Besitz der Führerausweiskategorie für das entsprechende Zugfahrzeug
Ein Jahr klaglose Fahrpraxis der jeweiligen oder einer höheren Kategorie, ausgenommen Kategorie A und Unterkategorie A1.
Beispiel: Berufsmässiger Personentransport für die Kategorie B kann deshalb frühestens mit 19 Jahren erworben werden, da 1 Jahr Fahrpraxis mit Kategorie B notwendig ist.
Vertrauensärztliche Untersuchung
eine Untersuchung ist erforderlich.
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Zusatztheorieprüfung
ja, für Taxi. Ausgenommen Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransporte, Ambulanzen sowie berufsmässige Personentransporte mit Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h.
Gültigkeit Lernfahrausweis
kein Lernfahrausweis notwendig
Praktische Prüfung
ja, wenn jemand die BPT-Bewilligung für B, B1 oder F erwerben will.
Dem Inhaber des Führerausweises der Kategorien C oder der Unterkategorie C1 wird auf Gesuch hin und sofern er während mindestens eines Jahres vor der Einreichung des Gesuches mit einem Motorfahrzeug der entsprechenden oder einer höheren Kategorie, ausgenommen Kategorie A und Unterkategorie A1 eine klaglose Fahrpraxis ausweisen kann die Bewilligung 121 zum berufsmässigen Personentransport ohne weitere Prüfung erteilt. Der Inhaber der Unterkategorie C1 muss zusätzlich die Zusatztheorieprüfung bestanden haben.
Inhabern eines Führerausweises der Kategorien D oder der Unterkategorie D1 wird die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport ohne weitere Prüfung erteilt.
Führerausweisinhaber mit Ausweis in Kreditkartenformat, welche die Kategorie D1 3,5t; 106 aufgrund des blauen Führerausweises der Kategorie B erhalten haben, müssen für die Berechtigung BPT-Bewilligung eine theoretische und praktische Prüfung (Code 121) oder eine praktische Prüfung (Code 122) bestehen oder die Unterkategorie D1 erwerben.
Zusätzliche Berechtigungen
Wer die praktische Prüfung mit einem Fahrzeug der Kategorie B besteht, darf auch BPT mit Fahrzeugen der Kat. C (schwere Ambulanzen) oder der Unterkategorie C1 (schwere Personenwagen, Ambulanzen) durchführen, sofern er im Besitz der entsprechenden Führerausweiskategorie ist und den Führerausweis der Kategorie B (oder der Unterkategorie C1 oder der Kategorie C) seit mindestens einem Jahr klaglos besitzt.
Spezielles Merkblatt für Schülertransporte
Spezielles Merkblatt für Ambulanzfahrer/innen
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